E-Rezept
Seit Januar 2024 erhalten alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ihre Fertigarzneimittel und Rezepturen als E-Rezept verordnet. Mit dem E-Rezept lösen Patientinnen und Patienten ihre ärztlichen Verordnungen papierlos in der Apotheke ein oder verwalten und bestellen sie per App (z. B. ApoGuide) auf ihrem Smartphone.
Welche Verschreibungen umfasst die Änderung?
• Alle verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel und Rezepturen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung werden statt des Kassenrezepts (rosa Rezept) als E-Rezept verordnet.
• Für alle anderen Verordnungen (z. B. Verband und Hilfsmittel) und Sonderrezepte (z. B. BtM und T-Rezepte) nutzen Arztpraxen weiterhin das Kassenrezept (rosa Rezept).
Welche Verordnungen sind optional?
Privatverordnungen (blaues Rezept) oder Verordnungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zum Beispiel für Kinder (grünes Rezept) können optional als E-Rezept ausgestellt werden.
Wie lösen Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte ein?
1. Mit eine E-Rezept App (z. B. ApoGuide): Patientinnen und Patienten benötigen für das Einlösen mit einer E-Rezept App ihr Smartphone, eine neuere elektronische (NFC-fähige) Gesundheitskarte und eine PIN von ihrer Krankenkasse. In der App leiten sie ihr E-Rezept direkt an ihre gewünschte (Stamm-)apotheke wie die ABF-Apotheke weiter.
2. Als Upload in der ABF Online-Apotheke: Sollten Ihre Arztpraxis Ihr E-Rezept noch ausdrucken, fotografieren Sie Ihr E-Rezept ab und laden es bei der Bestellung in der ABF Online-Apotheke hoch.
Wann wird noch ausgedruckt?
• Nur wenn Patientinnen und Patienten es konkret wünschen.
• Nur wenn Rezepte für Pflegeheimbewohner (z. B. bei einer Dauermedikation) in der Arztpraxis ausgestellt und verschickt werden.
Was passiert bei technischen Störungen?
Die Arztpraxis verwendet alternativ das Kassenrezept (rosa Rezept).
Gut zu wissen
• E-Rezepte sind fälschungssicher. Ausgestellte E-Rezepte können nicht korrigiert, aber gelöscht und neu ausgestellt werden.
• E-Rezept können nur storniert werden, wenn es noch keiner Apotheke weitergeleitet wurde; ansonsten muss die Apotheke das E-Rezept freigeben oder löschen.
• Für Haus- und Pflegeheimbesuche sowie für im Ausland Versicherte werden weiterhin Kassenrezepte (rosa Rezepte) verwendet.


