Information für gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann es vorkommen, dass Sie nicht das Medikament des exakt gleichen Herstellers erhalten, das auf Ihrem Rezept steht. Vielleicht sieht die Packung auch anders aus als Sie es bislang gewohnt sind. Das liegt am Rahmenvertrag, der zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Apothekenverband besteht.

 

Warum tauschen Apotheken Medikamente aus?

Viele Medikamente werden von verschiedenen Herstellern produziert. Ihre Krankenkasse schließt mit einigen Herstellern Verträge ab. Darin sichert die Kasse dem Hersteller zu, dass Ihre Versicherten ausschließlich sein Medikament erhalten, wenn sie einen bestimmten Wirkstoff verschrieben bekommen. Im Gegenzug gewährt der Hersteller der Krankenkasse einen niedrigeren Preis auf dieses Medikament. Diese Verträge werden alle 2 Jahre neu ausgeschrieben und senken die Kosten im Gesundheitssystem.

Als Apotheke sind wir durch den Bundesrahmenvertrag dazu verpflichtet, die Verträge der Kassen umzusetzen.

 

Was bedeutet der Austausch für Sie?

Ihre Therapie wird durch den Austausch nicht gefährdet. Das Medikament, das Sie erhalten, entspricht der Verordnung Ihres Arztes. Wirkstoff, Dosierung und Menge bleiben beim Austausch identisch. Was sich ändert sind Hersteller und damit die Optik der Verpackung, manchmal auch der Name des Medikaments.

Auch andere Inhaltsstoffe, die kein Wirkstoff sind, sogenannte Hilfsstoffe, können sich bei einem Austausch ändern.

 

Ausnahmen

Unter bestimmten Umständen wird kein Austausch vorgenommen, auch wenn der Arzt kein Vertragsarzneimittel auf Ihrem Rezept verordnet hat. Dafür gibt es grundsätzlich drei Ursachen:

1. Bestimmte Wirkstoffe werden prinzipiell nicht ausgetauscht.

Das gilt zum Beispiel für Schilddrüsenhormone oder auch für Hämophilie-Präparate

2. Der Arzt setzt ein „aut-idem-Kreuz“ auf dem Rezept

Mit diesem Zeichen signalisiert der Arzt, dass er explizit dieses Medikament dieses Herstellers für Sie verordnet. Die Apotheke darf hier nicht austauschen.

3. Pharmazeutische Bedenken der Apotheke

In Ausnahmefällen kann auch die Apotheke einen Austausch verhindern, wenn ansonsten die Therapie beeinträchtigt wird. Das ist zum Beispiel bei Allergien auf bestimmte Hilfsstoffe der Fall.

 

Wenn Sie Ihr Medikament von einem bestimmten Hersteller wünschen, teilen Sie uns dies bitte im Zuge der Bestellung oder umgehend im Anschluss schriftlich oder telefonisch mit!

Wenn Fragen oder Unsicherheiten auftreten, weil Ihr Medikament anders aussieht oder anders heißt als gewohnt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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