Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Versandkosten:
Ihre Rezeptbestellung und Bestellungen ab einem Einkaufswert von 30€ versenden wir selbstverständlich versandkostenfrei. Mehr zum Thema Versandkosten bei Versand und Botendienst finden Sie hier.
Produktinformationen:
Die Hinweise und Informationen zu den Arzneimitteln und übrigen apothekenüblichen Waren beruhen auf den Fachinformationen der Hersteller und sollten Sie korrekt und angemessen informieren. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch den Arzt oder Apotheker. Wir beziehen diese Informationen über Datenbanken, auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben. Daher haften wir nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen. Sollten uns Hinweise auf inkorrekte Informationen erreichen, werden wir diesen pflichtgemäß nachgehen.
1 - Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)
2 - Unverbindlicher Apothekenverkaufspreis (AVP) nach Lauer-Taxe (Große Deutsche Spezialitätentaxe). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
3 - Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand
4 - Preis solange der Vorrat reicht
5 - UVP
*ausgenommen sind rezeptpflichtige und bereits rabattierte Produkte. Rabatt nicht mit anderen Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar. Rabatt auf den Bruttobestellwert zzgl. Versandkosten. Gratisartikel nur so lange der Vorrat reicht; auf den Warenkorb nicht-verschreibungspflichtiger Produkte.
Wie lange ist ein Rezept eigentlich gültig? Muss ich es unbedingt selbst einlösen oder kann das auch mein Partner für mich übernehmen? Wie funktioniert das E-Rezept? Bei vielen Fragen zum Rezepteinlösen in der Apotheke herrscht Unsicherheit. Ihnen geht das genauso? Dann sind Sie hier genau richtig. In unseren FAQ geben wir Ihnen zuverlässige Antworten auf Fragen rund um die Einlösung Ihrer Rezepte – vor Ort in der Apotheke oder auch online.
Rezeptpflichtige Arzneimittel sind ausschließlich in Vor-Ort-Apotheken oder über Versandapotheken wie der ABF Online-Apotheke erhältlich. Voraussetzung für die Aushändigung eines rezeptpflichtigen Medikaments ist die Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte für das entsprechende Arzneimittel.
Im Gegensatz dazu ist der Erwerb von freiverkäuflichen Medikamenten ohne Rezept möglich. Hier gibt es zusätzlich die Unterscheidung zwischen apothekenpflichtigen Medikamenten und Produkten, die auch außerhalb einer Apotheke oder Versandapotheke (zum Beispiel in Drogerien) verkauft werden dürfen. Die Einteilung ist abhängig vom Beratungsbedarf eines Arzneimittels.
Ein Rezept gilt als offizielles Dokument. Die verschiedenen Rezeptarten sind auf dem ersten Blick über ihre Funktion (Papier- oder E-Rezept) oder ihre Farben zu erkennen. Die folgenden Rezeptarten werden unterschieden:
Das E-Rezept ist die digitale Form der Verschreibung. Es ersetzt das herkömmliche Papierrezept. Patientinnen und Patienten erhalten stattdessen ein digitales Rezept von ihrem Arzt, das – wenn gewünscht – über eine App auf dem Smartphone direkt an eine Apotheke übermittelt werden kann (z. B. die ABF-Apotheke in Fürth). So beziehen Sie Ihre Medikamente noch schneller und sicherer.
Mehr Infos zum E-Rezept finden Sie hier.
Das rosa Rezept ist das klassische Kassenrezept (GKV-Rezept), das Sie erhalten, wenn Sie sich mit Ihrer gesetzlichen Versichertenkarte (Gesundheitskarte) behandeln lassen. Der Arzt verschreibt Ihnen Arzneimittel, die in den Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse fallen. So trägt Ihre Krankenkasse die Kosten für das benötigte Medikament (ausgenommen der festgelegten gesetzlichen Zuzahlung).
Ein rosa Rezept ist nach der Ausstellung einen Monat lang einlösbar.
Werden Sie als Privatpatient behandelt, erhalten Sie in der Regel ein blaues Rezept. Die Kosten für die so verordneten Medikamente müssen Sie zunächst selbst tragen. Je nach privater Krankenkasse reichen Sie Ihre Rechnung oder den Kassenbon gemeinsam mit dem durch die Apotheke bedruckten und abgestempelten Rezept digital oder per Post bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen Ihre Aufwände. Bei hochpreisigen Arzneimitteln können Sie (je nach Krankenversicherung) eine Direktabrechnung zwischen Kasse und Apotheke vereinbaren. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
Unter Umständen erhalten Sie auch dann ein blaues Rezept von Ihrem Arzt, wenn er Ihnen Arzneimittel verordnet, die aus therapeutischer Sicht nicht als notwendig gelten.
Ein blaues Rezept kann bis zu 3 Monate nach Ausstellung eingelöst werden (wenn nicht anders durch den Arzt angegeben).
Bei dem grünen Rezept handelt es sich genau genommen nicht um eine Verschreibung durch den Arzt, sondern um die Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Kosten für die empfohlenen Arzneien müssen Sie selbst tragen.
Ein grünes Rezept ist unbegrenzt gültig, da es sich dabei nur um eine Empfehlung und nicht um eine Verordnung handelt.
Bekommen Sie ein gelbes Rezept, enthält dieses die Verordnung für ein Medikament, welches unter die Betäubungsmittelverordnungen fällt (zum Beispiel manche sehr starken Schmerzmittel). Für diese Sorte von Arzneien gelten besonders strenge Regelungen, weshalb sie sich ganz klar farblich von den anderen Rezeptverordnungen unterscheiden. Das sogenannte BtM-Rezept besteht darüber hinaus aus mehreren Durchschlägen, um eine durchgängige Dokumentation gewährleisten zu können. Ein gelbes Rezept kann sowohl an gesetzlich als auch an privat Versicherte Personen ausgegeben werden. Privatversicherte erhalten auch hier wiederum das gestempelte Rezept, um dies für eine Rückzahlung bei der Krankenkasse einzureichen. Die Abrechnung für gesetzlich Versicherte übernimmt die Apotheke für Sie.
Ein gelbes Rezept muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstellung eingelöst werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen (wie Diabetes oder Bluthochdruck) sollen sich zukünftig ein Dauerrezept ausstellen lassen können. Wann und wie die Lösung kommt, ist noch nicht final entschieden. Das Dauerrezept wird so eine deutliche Entlastung für chronisch erkrankte oder pflegebedürfte Patienten darstellen, da weniger Arztbesuche nötig sind. Dennoch sollten auch Patienten mit Wiederholungsverordnung nicht zögern und bei Beschwerden oder Fragen Ihren Arzt aufsuchen.
Sie können Rezepte grundsätzlich deutschlandweit (also auch in anderen Bundesländern) einlösen. Sie sind nicht an die Apotheke an Ihrem Wohnort gebunden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Rezepte online einzulösen. Über den Online-Shop der ABF-Apotheke ist das in kurzer Zeit unkompliziert und zuverlässig möglich. Dafür befolgen Sie einfach die oben beschriebenen Schritte:
Das Rezept im Original schicken Sie uns per kostenlosen Freiumschlag zu. Dieser Schritt wird mit Einführung des E-Rezeptes wegfallen und die Online-Bestellung damit noch schneller machen.
Übrigens: Ihre rezeptpflichtigen Medikamente bekommen Sie von unser immer versandkostenfrei geliefert!
Im Idealfall lösen Sie Ihr Rezept immer selbst ein, um sich direkt vom Apotheker zur Medikamenteneinnahme beraten zu lassen. Sollten Sie aber absolut keine Zeit dafür haben oder fühlen Sie sich nicht wohl genug, um nach dem Arztbesuch auch noch in die Apotheke zu gehen, darf auch eine dritte Person Ihr Rezept in der Apotheke einlösen. Wichtig ist, dass die Person das Original-Rezept dabeihat und die durch den Apotheker mitgeteilten Informationen zur Arzneimittelanwendung an Sie weitergegeben werden, damit eine sichere Medikamenteneiname möglich ist.
Sie sollten Ihre Rezepte nicht durch Kinder abholen lassen, da Arzneimittel generell nicht unbeaufsichtigt in die Hände von Kindern gehören.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Medikation. Beim Einlösen eines Rezeptes fällt für Sie jedoch eine Zuzahlungsgebühr an – diese beträgt in der Regel 10 Prozent des Arzneimittelpreises (mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro). Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die gesetzliche Zuzahlungsgebühr bei verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Unter Umständen können Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn eine jährliche Belastungsgrenze (zwei Prozent des Bruttoeinkommens) überschritten wird. Gerne beraten wir Sie hierzu über unser Kontaktformular.
Wenn Sie über eine private Krankenkasse versichert sind, müssen Sie zunächst die Medikamentenkosten selbst bezahlen. Die Erstattungsregelungen können hier stark variieren, weshalb Sie sie am besten direkt bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. Bei teuren Medikamenten lohnt sich unter umständen eine Direktabrechnung zwischen Krankenkasse und Apotheke. So müssen Sie nicht in Vorleistung treten. Bei Fragen dazu melden Sie sich gerne bei uns.
Sie haben Fragen zu Ihrer Bestellung oder möchten beraten werden?
0800 0723723
kontakt@abf-fachapotheke.de
Fragen im Fachbereich Onkologie:
0911 72301 122
Fragen im Fachbereich Hämophilie:
0911 72301 115
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